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Leserbriefe

 image280     INFO - BLITZ

Dezember 2009

www.radar.ch

Jahrgang 17, Heft 2

 

Editorial

Wiederum liest man von  Rekordzahlen an Bussgeldern, die landauf landab mit den verschiedensten Messgeräten und –anlagen eingefahren werden. Auf der einen Seite boomt die Herstellung von neuen, noch raffinierteren Geschwindigkeitsmessgeräten, auf der anderen Seite liest man von Politikern und (Verkehrs-) Sicherheitsverantwortlichen in einer Person, deren grösste Sorge es ist, die (viel zu hohen und unrealistischen)  Budgetvorgaben um jeden Preis erfüllen zu können. Um beiden dienen zu können, braucht es nun nur noch jemanden, der das Ganze finanziert. Das Geld liegt auf der Strasse, beim Auto– und Motorradfahrer, natürlich. Der weitaus grösste Teil der mittels Geschwindigkeitskontrollen einkassierten Bussengelder stammen von kleinen Übertretungen, die mit 40 oder 120 Franken geahndet werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen scheinen oft ziemlich willkürlich angeordnet zu sein, politische und ideologische Aspekte spielen zu oft eine wichtige Rolle. Es klingt abgedroschen, ist aber leider immer noch Tatsache, es wird vor allem dort (bestens getarnt) kontrolliert, wo nicht die Verkehrssicherheit es erfordert, sondern wo zu erwarten ist, dass möglichst viele Fahrzeuglenker erfasst und bestraft werden können.

Dass gegen wirkliche, gefährliche und notorische Raser resolut vorgegangen wird und  mit der Installation der Blackbox neue Wege gesucht werden, ist zu begrüssen. Unsere Dienstleistung hingegen wird benützt von  unzähligen topseriösen Berufsleuten und Fahrzeuglenkern, die wissen, was es bedeutet, im täglichen Druck auf den Strassen unterwegs zu sein. Von der Polizei dürfte man erwarten, dass sie ihre Vorbildfunktion 

Die Polizei als Raser:

Bei der Jagd auf Verkehrssünder werden mehrfach Verkehrsregeln gebrochen

Eine Vermutung, die schon lange nahe in der Luft liegt, wird bestätigt. In Videos, die der Sonntagszeitung vorliegen und aus Verfahren gegen fehlbare Lenker stammen, zeigt sich, wie die Ordnungshüter selbst mehrfach gegen Gesetze verstossen. Gemäss einem neuen brisanten Bericht dieser Zeitung kommt dort allerhand Interessantes zum Vorschein.

Sie überholen ,rechts, fahren zu nahe auf und rasen. Mit gefährlichen Manövern machen Zivilfahrzeuge der Polizei Jagd auf Verkehrssünder. So z.B. auf einer Hauptstrasse kurz nach Grenzübergang Thayngen SH: Ein Zivilfahrzeug der Kapo Schaffhausen schliesst auf einen Wagen auf, der Richtung Zürich fährt. Dass dieser dem Vordermann zu nahe auffährt, haben die Beamten nach wenigen Sekunden auf Video. Trotzdem verkürzen sie bei Tempo 80 den ohnehin schon kleinen Abstand. Die Lenkerin des Zürcher Autos rückt dem vorausfahrenden Wagen noch näher. Laut Experten erfüllt das Polizeimanöver die Bedingung einer groben Verkehrsregelverletzung sowie Nötigung.

    In einem anderen Fall wird ein Zivilfahrzeug der Kapo Zürich im Zürcher Entlisbergtunnel Richtung Chur rechts überholt. Das Kennzeichen des fehlbaren Lenkers ist auf Band, trotzdem starten die Beamten die Verfolgungsjagd. Dabei drängeln sie auf der Strecke mit Tempobeschränkung und Baustelle zwei Wagen mit der Lichthupe von der Überholspur. Bei Tempo 100 schliessen sie zu den Fahrzeugen zum Teil bis auf zehn Meter auf. Auch diese Fahrt müsste, so Experten, zur Verzeigung wegen grober Verkehrsregelverletzungen führen.

Im dritten Beispiel wird eine Zürcher Zivilpatrouille nahe der Flughafen­Ausfahrt rechts überholt. Obschon sie das Kenn­ zeichen des Verkehrssünders auf Video haben, geben die Beamten Gas: Auf der für Tempo 60 beschränkten Strecke erreichen sie zeitweise Tempo 112. Zwei Autos überholen sie rechts.

Die Polizei darf das Gesetz nur bei schweren Delikten brechen

Eine Anzeige gegen die Polizisten liess die Anklagekammer des Zürcher Obergerichts im Juni nicht zu. Die Beamten hätten sich verhältnismässig verhalten. Andere Massstäbe wandte das Bundesge­ richt im April an: Ein Aargauer Beamter hatte im Zivilfahrzeug einen Motorradfahrer verfolgt. Das oberste Gericht hiess seine Verurteilung gut, weil das nicht allzu schwerwiegende Verkehrsdelikt die übersetzte Geschwindigkeit und die zu kurzen Abstände nicht gerechtfertigt habe. Damit die Polizei selber das Strassenverkehrsgesetz verletzen darf, muss es sich gemäss Bundesrichter Hans Wi­ prächtiger um ein gravierendes Delikt handeln

Harte Kritik am Verhalten der Polizei übt der Zürcher Verkehrsrechtler Beat Hauri: «Wenn ein Zivilfahrzeug der Polizei einen Lenker praktisch zu Verkehrsregelverletzungen nötigt, sind wir schon nahe an einer ‹Agent­provocateur­Situation›.» Die Zivilfahrzeuge seien in den ihm vorliegenden Fällen praktisch immer am Geschehen direkt beteiligte und nicht unabhängige Beobachter, sagt der Anwalt, der fehlbare Lenker und Opfer im Strassen-verkehr vertritt

Fortsetzung Seite 2 >>

 

 T. Mayer

 H. Schenker

Inhaltsverzeichnis
Rasende Polizei  // Falsch eingestellter Radar 1 / 2
Spezialaktion Radar-Info-Pager 3
Der neue Radarpager "Pilot" / Neue Falle für Autofahrer 4
Lukrativer Baustellen-Radar scheffelt Millionen // Rechtliches und Diverses 5 / 6
Seite 1
Seite:     1        2        3                      6

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