Verfahren und Gebühren
Verfahren und Gebühren
Das Verwaltungsverfahren, in dem über die Anordnung von Administrativmassnahmen entschieden wird, ist grundsätzlich unabhängig vom parallel dazu durchgeführten Strafverfahren (Busse, Gefängnisstrafe etc.).
Vor der Verfügung eines Führerausweisentzuges wird der betroffenen Person in der Regel das rechtliche Gehör gewährt, d.h. es wird ihr Gelegenheit gegeben, sich zu den ihr vorgeworfenen Widerhandlungen schriftlich zu äussern. Auf Wunsch kann sie – nach Voranmeldung - Einsicht in die Akten nehmen.
Die Gebühren für die Administrativmassnahmen richten sich nach der kant. Gebührenverordnung (GebV. BSG 154.21) und sind unabhängig von der im Strafverfahren festgesetzten Busse und Verfahrenkosten geschuldet.
Jeder Entscheid über eine administrative Massnahme kann im Rechtsmittelverfahren angefochten werden.
