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Leserbriefe

Kanton Zürich

ZH Gebühren Administrativmassnahmen

Fahrverbot (Entzug, Verweigerung, Aberkennung) bis 6 Monate SFr. 360.-
Fahrverbot von 7 bis 12 Monaten SFr. 380.-
Fahrverbot ab 13 Monaten oder auf unbestimmte Zeit SFr. 400.-
Fahrverbot nach negativer verkehrsmedizinischer Untersuchung SFr. 250.-
Fahrverbot, vorsorglich ohne Verkehrsregelverletzung SFr. 200.-
Fahrverbot nach negativer Führerprüfung oder Kontrollfahrt SFr. 100.-
Fahrverbot nach Ablehnung des prüfungsfreien Austausches des ausländischen Führerausweises SFr. 100.-
Fahrverbot wegen Krankheit, Alter und Gebrechen SFr. 50.-
Fahrverbot für Schiffsführer SFr. 200.-
Abkürzung der Entzugsdauer SFr. 250.-
Umwandlung eines vorsorglichen in einen definitiven Entzug SFr. 250.-
Selbständige Anordnung einer medizinischen, verkehrspsychologischen Untersuchung, einer neuen Führerprüfung oder Kontrollfahrt SFr. 150.-
Wiedererteilung der Fahrberechtigung SFr. 250.-
Wiedererteilung der Fahrberechtigung nach Krankheit, oder Gebrechen SFr. 50.-
Ablehnung der Wiedererteilung SFr. 200.-
Ablehnung der Wiedererteilung bei Krankheit oder Gebrechen SFr. 50.-
Selbständige Anordnung von Auflagen, bzw. Weiterbelassung der Fahrberechtigung ohne Auflagen SFr. 150.-
Anordnung von medizinischen Auflagen durch die AAU SFr. 0.-
selbständige Anordnung von Verkehrsunterricht SFr. 150.-
Verwarnung von Motorfahrzeugführern SFr. 250.-
Verwarnung von Schiffsführern SFr. 100.-
Wenn eine Massnahme lediglich die Spezialkategorien F, G und M oder eine Kategorie betrifft, für die kein Führerausweis erforderlich ist, wird die Verwaltungsgebühr auf die Hälfte reduziert.

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0209

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