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Leserbriefe

Kanton St. Gallen

SG Gebühren Administrativmassnahmen

Verweigerung von Ausweisen und Prüfungen:
Lernfahrausweis SFr. 70.- bis SFr. 600.-
Führer-, Fahrlehrer-, Fahrzeug-, Schiffsführerausweis SFr. 40.- bis SFr. 800.-
Umtausch eines ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis SFr. 70.- bis SFr. 800.-
Einer weiteren Theorie- oder praktischen Führerprüfung SFr. 70.- bis SFr. 800.-
Verwarnung (Androhung des Entzugs) SFr. 70.- bis SFr. 250.-
Entzug von Ausweisen:
Lernfahr-, Führer-, Fahrlehrer-, Fahrzeug-, Kollektiv- oder Schiffsführerausweis SFr. 100.- bis SFr. 800.-
Führerausweis für Motorfahrräder SFr. 60.- bis SFr. 400.-
Aberkennung ausländischer Führerausweis SFr. 100.- bis SFr. 800.-
Verkehrsunterricht SFr. 70.- bis SFr. 500.-
Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung ist die entsprechende Gebühr nach Ziff. 206.04 als Ausbleibegebühr zu entrichten.
Fahrverbote:
Fahrrad SFr. 30.- bisSFr. 200.-
übrige SFr. 50.- bis SFr. 400.-
Überprüfung der Fahrfähigkeit und Fahreignung:
Massnahmen zur Überprüfung SFr. 60.- bis SFr. 800.-
Die Kosten für medizinische, verkehrspsychologische oder ähnliche Gutachten, Schriftanalyse usw. gehen zulasten des Betroffenen.
Die Kosten für eine Kontrollfahrt werden nach Ziff. 200.00 bis 200.14 zusätzlich belastet.
Verfügungen über Gesuche zu rechtskräftig angeordneten Massnahmen:
Vorzeitige, bedingte Wiedererteilung nach Art. 17 Abs. 3 SVG9 SFr. 150.- bis SFr. 1000.-
Widerruf der vorzeitigen, bedingten Wiedererteilung SFr. 150.- bis SFr. 800.-
Aufschub oder Unterbruch des Vollzugs SFr. 60.- bis SFr. 400.-
Aufhebung des Sicherungsentzuges oder der Verweigerung SFr. 100.- bis SFr. 800.-
Anordnung, Änderung oder Aufhebung von Auflagen SFr. 60.- bis SFr. 400.-
Die Gebühren nach Ziff. 206.02, 03, 06, 08.4 und 08.5 werden nicht erhoben, wenn der Sicherungsentzug oder die Auflagen auf unverschuldete Krankheit, Unfall oder Invalidität zurückzuführen sind. Sie werden aber erhoben, wenn der Betroffene bei Nichterfüllung der medizinischen Mindestanforderungen nach VZV10 von der Möglichkeit des freiwilligen Verzichts auf den Ausweis nicht Gebrauch gemacht hat.
Wiedererwägung einer rechtskräftigen Verfügung nach Art. 27 VRP11 SFr. 100.- bis SFr. 800.-
Verlängerung befristeter Ausweise SFr. 40.- bis SFr. 100.-
Verschiedenes:
Mahngebühr wegen Nichteinsendens des Führerausweises zum Eintragen von Auflagen SFr. 10.- bis SFr. 50.-
Aufträge für polizeiliche Führerausweiseinzüge SFr. 100.- bis SFr. 400.-
Aktenzustellung nach Abschluss des Verfahrens SFr. 10.- bis SFr. 100.-

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