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Leserbriefe

Fürstentum Liechtenstein

LI Gebühren Administrativmassnahmen

Die Verwaltungsgebühr für Führer- und Lernfahrausweisentzüge aller Art beträgt SFr. 150.- und stützt sich auf die Verordnung vom 14. Dezember 1992 über die Einhebung von Verwaltungs- und Prüfungsgebühren der Motorfahrzeugkontrolle, LGBl. 2003 Nr. 76, in der geltenden Fassung.

Die Gebühr für den Entzug des Führerscheins für Motorfahrräder oder ein Mofa-Fahrverbot beträgt SFr. 100.-

Auch die Verwaltungsgebühr für Verfügungen bei Wiedererteilungen von Führerausweisen beträgt SFr. 100.-

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0209

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