Fürstentum Liechtenstein
Gebühren Administrativmassnahmen
Die Verwaltungsgebühr für Führer- und Lernfahrausweisentzüge aller Art beträgt SFr. 150.- und stützt sich auf die Verordnung vom 14. Dezember 1992 über die Einhebung von Verwaltungs- und Prüfungsgebühren der Motorfahrzeugkontrolle, LGBl. 2003 Nr. 76, in der geltenden Fassung.
Die Gebühr für den Entzug des Führerscheins für Motorfahrräder oder ein Mofa-Fahrverbot beträgt SFr. 100.-
Auch die Verwaltungsgebühr für Verfügungen bei Wiedererteilungen von Führerausweisen beträgt SFr. 100.-
